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Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle hat die Vogelgesundheitsverordnung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Mit dieser Kundmachung werden die Gebiete unter Punkt A mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und unter Punkt B Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind.
Ad Punkt A: Pflichten der Tierhalter:
1. Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und
2. dafür gesorgt ist, dass
a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder
b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.
Meldepflicht
1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.
Meldepflicht für Veranstaltungen mit Vögeln
Ad Punkt B: Pflichten der Tierhalter:
In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
Ausnahmen:
1. in denen weniger als 50 Vögel oder ausschließlich Heimtiere gehalten werden oder es sich um zoologische Gärten, Zirkusse oder Versuchslaboratorien handelt,
2. in denen sichergestellt ist, dass Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und
3. dafür gesorgt ist, dass
Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.
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14.11.2024 16:48