Arten des Bauvorhabens
BEWILLIGUNGSPFLICHT:
alle Neu- und Zubauten von Gebäuden,
Errichtung von baulichen Anlagen.
Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens
BAUANZEIGE - 6 Wochen vor Ausführung mit Skizze:
Änderungen ohne baulichen Maßnahmen und z.B.
mobile Tierunterstände bis 50 m2,
Wärmedämmung bei Gebäuden
MELDEPFLICHT - 4 Wochen nach Ausführung:
z.B. Heizkessel bis 50 kW,
Abbruch außer angebaute Gebäude
FREIE BAUVORHABEN:
z.B. Gartenhütte bis 10 m2, 3m Höhe je Wohneinheit