Bauangelegenheiten

    Arten des Bauvorhabens

    BEWILLIGUNGSPFLICHT:

    • alle Neu- und Zubauten von Gebäuden,

    • Errichtung von baulichen Anlagen.

    • Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens

    BAUANZEIGE - 6 Wochen vor Ausführung mit Skizze:

    • Änderungen ohne baulichen Maßnahmen und z.B.

    • mobile Tierunterstände bis 50 m2,

    • Wärmedämmung bei Gebäuden

    MELDEPFLICHT - 4 Wochen nach Ausführung:

    • z.B. Heizkessel bis 50 kW,

    • Abbruch außer angebaute Gebäude

    FREIE BAUVORHABEN:

    • z.B. Gartenhütte bis 10 m2, 3m Höhe je Wohneinheit

    Baubewilligungsansuchen

    Bitte mitbringen:

    • Ansuchen

    • Eigentumsnachweis

    • Bauplan und Baubeschreibung 3 fach

    • eventuell Energieausweis


    Gebühren:

    • Bundesgebühr pro Ansuchen : € 14,30

    • Bundesgebühr für Pläne, je nach Art € 3,90 bis zu € 21,80

    • Bundesgebühr für Baubeschreibung je A4 Bogen € 3,90

    Bauverhandlungen

    Nach Vorlage des Bauplans Vorprüfung und nach eventuellen Korrekturen und Ergänzungen 14 Tage nach Verständigung der Nachbarn Niederschrift auf der Gemeinde.

    Bebauungsplan

    Einen solchen gibt es derzeit für das Gemeindegebiet nicht.

    Flächenwidmungsplan

    Dieser kann auf der Gemeinde eingesehen bzw. im NÖ Ätlas aufgerufen werden.