Bauangelegenheiten

Arten des Bauvorhabens

BEWILLIGUNGSPFLICHT:

  • alle Neu- und Zubauten von Gebäuden,

  • Errichtung von baulichen Anlagen.

  • Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens

BAUANZEIGE - 6 Wochen vor Ausführung mit Skizze:

  • Änderungen ohne baulichen Maßnahmen und z.B.

  • mobile Tierunterstände bis 50 m2,

  • Wärmedämmung bei Gebäuden

MELDEPFLICHT - 4 Wochen nach Ausführung:

  • z.B. Heizkessel bis 50 kW,

  • Abbruch außer angebaute Gebäude

FREIE BAUVORHABEN:

  • z.B. Gartenhütte bis 10 m2, 3m Höhe je Wohneinheit

Baubewilligungsansuchen

Bitte mitbringen:

  • Ansuchen

  • Eigentumsnachweis

  • Bauplan und Baubeschreibung 3 fach

  • eventuell Energieausweis

Gebühren:

  • Bundesgebühr pro Ansuchen : € 14,30

  • Bundesgebühr für Pläne, je nach Art € 3,90 bis zu € 21,80

  • Bundesgebühr für Baubeschreibung je A4 Bogen € 3,90

Bauverhandlungen

Nach Vorlage des Bauplans Vorprüfung und nach eventuellen Korrekturen und Ergänzungen 14 Tage nach Verständigung der Nachbarn Niederschrift auf der Gemeinde.

Bebauungsplan

Einen solchen gibt es derzeit für das Gemeindegebiet nicht.

Flächenwidmungsplan

Dieser kann auf der Gemeinde eingesehen bzw. im NÖ Ätlas aufgerufen werden.

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