BEWILLIGUNGSPFLICHT:
alle Neu- und Zubauten von Gebäuden,
Errichtung von baulichen Anlagen.
Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens
BAUANZEIGE - 6 Wochen vor Ausführung mit Skizze:
Änderungen ohne baulichen Maßnahmen und z.B.
mobile Tierunterstände bis 50 m2,
Wärmedämmung bei Gebäuden
MELDEPFLICHT - 4 Wochen nach Ausführung:
z.B. Heizkessel bis 50 kW,
Abbruch außer angebaute Gebäude
FREIE BAUVORHABEN:
z.B. Gartenhütte bis 10 m2, 3m Höhe je Wohneinheit
Bitte mitbringen:
Ansuchen
Eigentumsnachweis
Bauplan und Baubeschreibung 3 fach
eventuell Energieausweis
Gebühren:
Bundesgebühr pro Ansuchen : € 14,30
Bundesgebühr für Pläne, je nach Art € 3,90 bis zu € 21,80
Bundesgebühr für Baubeschreibung je A4 Bogen € 3,90
Nach Vorlage des Bauplans Vorprüfung und nach eventuellen Korrekturen und Ergänzungen 14 Tage nach Verständigung der Nachbarn Niederschrift auf der Gemeinde.
Einen solchen gibt es derzeit für das Gemeindegebiet nicht.
Dieser kann auf der Gemeinde eingesehen bzw. im NÖ Ätlas aufgerufen werden.